Vertragsrecht
Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen aus Vertragsbeziehungen. Außergerichtliche und gerichtlich Vertretung.
– Ansprüche aus einem Miet- und Pachtverträgen
– Ansprüche aus Kauf- und Werkvertragsverhältnissen
– Ansprüche aus Darlehens- und Leasingsverträgen
– Schadensersatzforderungen inkl. Amtshaftungsansprüchen
– Ansprüche aus Eigentum und Besitz
Forderungsdurchsetzung- und Abwehr
Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Beitreibung von Forderungen.
Erbrecht / Nachlassangelegenheiten
Gestaltung, Durchsetzung und Abwicklung rund um die Fragen Vor- und Nachsorge.
Verkehrsunfallsachen
Ich setze mich insbesondere für die Schadensersatzansprüche der Geschädigten bei Sachschäden und Personenschäden ein und übernehme dabei die außergerichtliche und gerichtliche Unfallregulierung.
– Sachverhaltsermittlung und Unterstützung in der Schildung des Unfallereignisses
– Aufklärung der Schuldfrage
– Durchsetzung bzw. Abwehr der Schadenersatzansprüche einschließlich des Nutzungsausfalls im Wege der Reparaturdurchführung, fiktiver Abrechnung auf Basis des Sachverständigengutachtens oder auf Basis wirtschaftlichen Totalschadens
– Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen auf Grundlage der erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. notwendig gewordenen Behandlungen.
Öffentliches Recht
Öffentliches Baurecht: Beratung und Vertretung zu Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden, Bebauungsplanverfahren, Bauordnungsrecht, Nachbarschutz, Abwehr von Bauvorhaben, Enteignungs- und Umlegungsverfahren, Erschließungsbeiträgen, städtebaulichen Verträgen und Rechtsschutz bei behördlichen Maßnahmen.
Polizei- und Ordnungsrecht: Beratung und Vertretung zu polizeilichen Maßnahmen, Ordnungsverfügungen und Gefahrenabwehr.
Staatshaftungsrecht: Beratung und Vertretung bei Schadensersatzansprüchen gegen den Staat
Strafrechts- und Bußgeldsachen
– Beratung und Vertretung in Strafsachen in allen Verfahrensschritten (vom Ermittlungs- bis zum Vollstreckungsverfahren).
– Beratung und Vertretung in Bußgeldsachen (Einspruchsverfahren etc.).
Kosten und Gebühren / Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich erfolgt die Kostenlegung nach einer Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzlichen Gebühren richten sich hier in der Regel nach dem Gegenstandswert. Für eine eigene Kostenprognose empfiehlt sich vorab die Nutzung eines Prozesskostenrechners.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitte ich die Adresse und Versicherungsdaten bereit zu halten. Als Rechtsschutzversicherter ist man in der Wahl des Anwalts frei (§ 127 VVG). Man kann den Anwalt seines Vertrauens für seine Verteidigung beauftragen, unabhängig davon, ob dieser von der Versicherung empfohlen wurde oder nicht.
Kosten und Gebühren
Eine erste Einschätzung kann vorab in einem ersten Gespräch gegeben werden. Bevor Kosten entstehen, werden Sie darauf hingewiesen. Grundlage für die Abrechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch eine davon abweichende Zeitvergütung kann auf Wunsch vereinbart werden.
Grundlage der Gebührenberechnung ist der Gegenstandswert / Streitwert der Angelegenheit.
Bei einem Tätigwerden nach Außen ist der Bereich der Erstberatung verlassen und es entstehen Kosten.
Um die Kostenfolgen in Zivilsachen selbst abschätzen zu können bietet sich die eine Prognose anhand eines Prozesskostenrechners an: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner