Zur Person

Die Grundsätze meiner anwaltlichen Arbeit sind: Unabhängigkeit, Parteilichkeit und Vertraulichkeit. Diese sind unabdingbar für das Innen- und Außenverhältnis von Rechtsanwalt und Mandant.

Rechtsanwalt
Felix Gengnagel

WERDEGANG:

1986 geboren in Lörrach (Schwarzwald)

Montfort Realschule Zell i.W. 

Wehrdienst in Stetten a.k.M. (PzGrenBtl. 294) und Auslandsverwendung (Afghanistan) im Rahmen des Wehrdienstes

Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten in Kanzleien in Mainz und Freiburg i. Brsg.

Hochschulreife (Abitur) im Rahmen des Zweiten Bildungsweges

Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin

1. juristisches Staatsexamen GJPA Berlin und Brandenburg

Sachbearbeiter beim Wehrbeauftragen des Deutschen
Bundestages 

Rechtsreferendariat in Berlin mit Stationen beim Landgericht Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin, Lascar Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Freiherr v. Münchhausen) und
Lindemann Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Stephan Kersten) Berlin

2. juristisches Staatsexamen 

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Rechtsanwalt in Berlin

Referent beim Deutschen BundeswehrVerband e. V.