Die Grundsätze meiner anwaltlichen Arbeit sind: Unabhängigkeit, Parteilichkeit und Vertraulichkeit. Diese sind unabdingbar für das Innen- und Außenverhältnis von Rechtsanwalt und Mandant.
Rechtsanwalt
Felix Gengnagel
WERDEGANG:
1986 geboren in Lörrach (Schwarzwald)
Montfort Realschule Zell i.W.
Wehrdienst in Stetten a.k.M. (PzGrenBtl. 294) und Auslandsverwendung (Afghanistan) im Rahmen des Wehrdienstes
Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten in Kanzleien in Mainz und Freiburg i. Brsg.
Hochschulreife (Abitur) im Rahmen des Zweiten Bildungsweges
Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin
1. juristisches Staatsexamen GJPA Berlin und Brandenburg
Sachbearbeiter beim Wehrbeauftragen des Deutschen
Bundestages
Rechtsreferendariat in Berlin mit Stationen beim Landgericht Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin, Lascar Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Freiherr v. Münchhausen) und
Lindemann Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Stephan Kersten) Berlin
2. juristisches Staatsexamen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Rechtsanwalt in Berlin
Referent beim Deutschen BundeswehrVerband e. V.