Von Erstberatung zur Vertretung
Die Grundsätze anwaltlicher Arbeit sind die Unabhängigkeit, die Verschwiegenheit und die Parteilichkeit. Insbesondere die Parteilichkeit ist das Fundament anwaltlicher Arbeit. Sie ist geleitet vom Grundgedanken der Interessenvertretung. Ausgehend hiervon sollte ein guter Anwalt ein guter Berater sein und die Dinge vom Ergebnis her denken.